Informationen zur Klasse C1E // Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen.
Mindestalter: 18 · Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre · Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse C1; · Beinhaltet Klasse: BE; D1E bei Besitz von D1
Theoretische Ausbildung
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben. |
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten | Bei Vorbesitz von Klasse C1 | Wenn C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang | ||
Solo | Zug | gesamt | ||
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 3 | 1 | 3 | 4 |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) | 1 | 1 | 1 | 2 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 1 | 0 | 2 | 2 |
Gesamt | 5 | 2 | 6 | 8 |
Weitere Gebühren
Ärztliche Untersuchung | – | Augenärztliche Untersuchung | – |
Behördliche Gebühren | Gebühren TÜV/DEKRA | ||
Antragsgebühren | – | Praktische Prüfung (komplett) | 140,42 € |
Verwaltungsgebühren | 5,10 € | nur Prüfungsfahrt | 121,38 € |
Fahrerlaubnisbehörde | 37,50 € | nur Verbinden und Trennen | 19,04 € |
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Ärztliches Zeugnis
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Erste Hilfe-Kurs
- Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)