Informationen zur Klasse B // Pkw und leichte Lkw
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17 · Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung Vorbesitz erforderlich: NEIN · Beinhaltet Klasse: L, AM
Theoretische Ausbildung
| Mindestumfang des Theorieunterrichts | Vorbesitz einer anderen Klasse: | |
| ohne | mit | |
| Grundunterricht | 12 | 6 |
| Klassenspezifischer Unterricht | 2 | 2 |
| Gesamt | 14 | 8 |
| (Doppelstunden zu je 90 Min.) |
Praktische Ausbildung
| Mindestumfang der Sonderfahrten | |
| Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 |
| Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) | 4 |
| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 |
| Gesamt | 12 |
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
Informationen zur Klasse B in Verbindung mit Schlüsselzahl 96 // Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit Anhänger
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.
Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung · Vorbesitz erforderlich: B
Theoretische und praktische Ausbildung
Die Schulung besteht aus drei Teilen:
- Theorie: 2,5 Stunden á 60 Minuten
- Praktische Übungen: 3,5 Stunden á 60 Minuten
- Fahren im Realverkehr: 1 Stunde á 60 Minuten
Die praktischen Übungen dürfen in Gruppen von maximal 8 Personen geschult werden. Voraussetzung: Es steht ein nicht öffentliches Gelände und für jeweils bis zu 4 Teilnehmer eine Ausbildungskombination zur Verfügung. Die Schulung im Realverkehr muss mit jedem Teilnehmer einzeln durchgeführt werden.
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Nachweis der Teilnahme an der Schulung nach Nr. 7 der Anlage 7a FeV
- Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
