Informationen zur Klasse AM // Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
- Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
- andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeuge: Nutzleistung maximal 4 kW
- Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:
- Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h,sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 cm³, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Mindestalter: 15 · Geltungsdauer: ohne Befristung · Vorbesitz erforderlich: NEIN · Beinhaltet Klasse: Keine
Theoretische Ausbildung
| Mindestumfang des Theorieunterrichts | Vorbesitz einer anderen Klasse | |
| ohne | mit | |
| Grundunterricht | 12 | 6 |
| Klassenspezifischer Unterricht | 2 | 2 |
| Gesamt | 14 | 8 |
| (Doppelstunden zu je 90 Min.) |
Praktische Ausbildung
| Grundausbildung – keine Sonderfahrten Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird. |
Preise der Ausbildung
| Grundbetrag: | 470,00 € | ||
| – Aufpreis bei mehreren Klassen | – | Grundausbildung | 65,00 € |
| – weiterer Grundbetrag nach nicht Nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunde: bestandender Theorieprüfung | 175,00 € | Nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunde: | 65,00 € |
| Vorstellung zur Prüfung Theorie | 70,00 € | ||
| Vorstellung zur Prüfung Praxis | 190,00 € |
Weitere Preispositionen
Lehrmaterial Klasse AM: 90,00 €
Weitere Gebühren
| Sehtest | 6,07 € | Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen | – |
| Behördliche Gebühren | |
| Behördliche Gebühren | Behördliche Gebühren |
| Verwaltungsgebühren | 5,10 € |
| Fahrerlaubnisbehörde | 37,50 € |
| Gebühren TÜV/DEKRA | |
| Theoretische Prüfung (zusätzliche Gebühren für Prüfungen mit Gebärdendolmetscher) | 22,49 € |
| Praktische Prüfung | 116,49 € |
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
