Informationen zur Klasse A2 // Mittelschwere Krafträder

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.

Mindestalter: 18 · Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung · Vorbesitz erforderlich: NEIN · Beinhaltet Klasse: A1, AM

Theoretische Ausbildung

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang des TheorieunterrichtsVorbesitz einer anderen Klasse:
ohnemit
Grundunterricht126*
Klassenspezifischer Unterricht44*
Gesamt1610*
(Doppelstunden zu je 90 Min.)

Praktische Ausbildung

Vorbesitz einer anderen Klasse:
ohnemit A1
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen53*
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen
Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
42*
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit31*
Gesamt126*
(Doppelstunden zu je 90 Min.)

Preise der Ausbildung

Grundbetrag:450,00 €
– Aufpreis bei mehreren Klassen150,00 €Grundausbildung70,00 €
– bei Vorbesitz einer FE-KlasseÜberlandfahrt90,00 €
weiterer Grundbetrag nach nicht bestandender Theorieprüfung100,00 €Autobahnfahrt90,00 €
Vorstellung zur Prüfung Theorie*70,00 €Dunkelheitsfahrt90,00 €
Vorstellung zur Prüfung Praxis190,00 €Nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunde70,00 €

Weitere Preispositionen
Lehrmaterial Klasse A: 85,00 €

Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren

Weitere Gebühren

Sehtest6,07 €Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Behördliche Gebühren
Antragsgebühren
Verwaltungsgebühren5,10 €
Fahrerlaubnisbehörde:
– mit Probezeit – mit Probezeit38,30 €
– ohne Probezeit37,50 €
Gebühren TÜV/DEKRA
Theoretische Prüfung
(zusätzliche Gebühren für Prüfungen mit Gebärdendolmetscher)
20,83€ 20,83€
Praktische Prüfung (komplett)112,81 €

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)