Informationen zur Klasse A1 // Leichtkrafträder

  • Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW

Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:

  • Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind
  • Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind

Mindestalter: 16 · Geltungsdauer: ohne Befristung · Vorbesitz erforderlich: NEIN · Beinhaltet Klasse: AM

Theoretische Ausbildung

Mindestumpfang des TheorieunterrichtsVorbesitz einer anderen Klasse:
ohnemit
Grundunterricht126
Klassenspezifischer Unterricht44
Gesamt1610
(Doppelstunden zu je 90 Min.)

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Sonderfahrten
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen5
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit3
Gesamt12

Preise der Ausbildung

Grundbetrag:470,00 €
– Aufpreis bei mehreren Klassen150,00 €-Grundausbildung70,00 €
– bei Vorbesitz einer FE-KlasseÜberlandfahrt90,00 €
weiterer Grundbetrag nach nicht bestandender Theorieprüfung170,00 €Autobahnfahrt90,00 €
Vorstellung zur Prüfung Theorie70,00 €Dunkelheitsfahrt90,00 €
Vorstellung zur Prüfung Praxis190,00 €Nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunde70,00 €
Stand 10/23

Weitere Preispositionen
Lehrmaterial Klasse A1: 90,00 €

Weitere Gebühren

Sehtest6,07 €Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Behördliche Gebühren
Antragsgebühren
Verwaltungsgebühren5,10 €
Fahrerlaubnisbehörde:
– mit Probezeit38,30 €
– ohne Probezeit37,50 €
Gebühren TÜV/DEKRA
Theoretische Prüfung
(zusätzliche Gebühren für Prüfungen mit Gebärdendolmetscher)
Praktische Prüfung (komplett)

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)