Informationen zur Klasse A // Schwere Krafträder

„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter: 24 Jahre,
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2,
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM · Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang des TheorieunterrichtsVorbesitz einer anderen Klasse:
ohnemit
Grundunterricht126*
Klassenspezifischer Unterricht44*
Gesamt1610*
(Doppelstunden zu je 90 Min.)

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der SonderfahrtenVorbesitz einer anderen Klasse:
ohnemit A1
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen53*
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen
Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
42*
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit31*
Gesamt126*
(Doppelstunden zu je 90 Min.)

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)