Informationen zur Klasse CE // Lastzüge

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Mindestalter: 21 · Während oder nach Abschluss einer Berufsaubildung oder nach Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG: 18 Jahre · Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre · Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B · Beinhaltet Klasse: C1E, BE, T; D1E bei Besitz von Klasse D1; DE bei Besitz von Klasse D

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang des TheorieunterrichtsBei Vorbesitz von Klasse C
Grundunterricht6
Klassenspezifischer Unterricht4
Gesamt10
Mindestumfang der SonderfahrtenBei Vorbesitz von Klasse CWenn C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang
SoloZuggesamt
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen5358
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)2123
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit3033
Gesamt1041014

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Ärztliches Zeugnis
  • Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
  • Erste Hilfe-Kurs
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)