Informationen zur Klasse AM // Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
  • Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
  • Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
  • andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeuge: Nutzleistung maximal 4 kW
  • Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg

Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:

  • Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h,sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
  • Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 cm³, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind

Mindestalter: 15 · Geltungsdauer: ohne Befristung · Vorbesitz erforderlich: NEIN · Beinhaltet Klasse: Keine

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang des TheorieunterrichtsVorbesitz einer anderen Klasse
ohnemit
Grundunterricht126
Klassenspezifischer Unterricht22
Gesamt148
(Doppelstunden zu je 90 Min.)

Praktische Ausbildung

Grundausbildung – keine Sonderfahrten Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)